16. Betonieren bei besonderen oder extremen Witterungseinflüssen oder spezieller Verarbeitung und hohen Anforderungen an Betonbauwerke Es gelten alle aktuellen schweizer Normen zum Baustoff Beton. Der Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB stellt zu allen Themen, Frage- und Problemstellungen in Zusammenhang mit Kies, Beton und Transport von Beton Broschüren, Informationsschriften und Publikationen zur Verfügung (www.fskb.ch). Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 50 Minuten nach der Produktion garantiert. Bei warmen Temperaturen ist Verzögerer (VZ) beizumischen. 17. Ergänzende Bedingungen für den Einsatz von Beton- und Air Power Pumpen Die Leistung endet mit der Förderung des Förderguts zur Einbaustelle. Eine Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist uns vom Besteller so rasch als möglich zu melden. Bei Absagen oder Verschieben des Auftrages von Pumpen innerhalb von 24 Stunden vor Pumpbeginn wird ein Pauschalbetrag verrechnet (ausgenommen sind Witterungseinflüsse). Für Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitung sind bauseits kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten wird gegen Verrechnung ein zweiter Pumpmaschinist beigezogen. Restbeton- und Reinigungswasser-Entsorgung: es wird immer der aktuelle Preis verrechnet. Das Visum des Pumpmaschinisten gilt nur für den Empfang des zu fördernden Materials. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der SUVA zur Verhütung von Unfällen auf Baustellen ist der Besteller verantwortlich. Alle aktuellen Zuschläge werden gemäss den gültigen Preislisten verrechnet. 18. Ergänzende Verkaufsbedingungen Betonrohre, -waren, Elemente und Baumaterial Der Versand erfolgt durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende LKW auf unsere Gefahr. Der Ablad geht zu Lasten des Bestellers und auf dessen Risiko. Erfolgt der Ablad und/oder das Versetzen durch unseren LKW-Kran, so verrechnen wir diese Dienstleistung. Bei Ablad mit unserem LKW-Kran hat der Besteller die notwendige Mithilfe zur Verfügung zu stellen. Für Katalog- und Spezialartikel gilt der aktuelle Verkaufspreis zuzüglich Transportkosten. Die Abladestelle muss mit LKW-Anhängerzügen gut zugänglich sein. Für Lieferungen verrechnen wir einen Transportpreis. Sofern von uns gelieferte Ware in einwandfreiem Zustand retourniert wird, gewähren wir eine Gutschrift unter Abzug von 20 % Umtriebsentschädigung. Retouren, deren Warenwert unter Fr. 50.– liegt sowie Anbruch auf Paletten werden nicht gutgeschrieben. Diese Regelung gilt für sogenannte Katalogartikel. Spezialartikel können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden. SBB- und Fabrikationspaletten werden in Rechnung gestellt. Bei deren Rückgabe erfolgt eine reduzierte Gutschrift. Müssen Paletten durch uns zurückgeholt werden, so verrechnen wir den Aufwand. Defekte Paletten werden nicht vergütet. Pressklotz-Paletten sind ein Sicherheitsrisiko! Pressklotz-Paletten werden nicht zurück-/entgegengenommen. Für Pressklotz-Paletten erfolgt keine Vergütung, diese werden zurückgewiesen. gültig ab 1. Januar 2024 Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2024 12.7
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