10. Lieferung und Ablad Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrtsweg und die umgehende Übernahme durch den Besteller. Der Ablad ist durch den Besteller mit geeigneten Maschinen (Baukran, Pumpe, Stapler usw.) frühzeitig zu organisieren und sicherzustellen. Wartezeiten für Fahrzeug und Personal werden verrechnet. Bei der Lieferung von Presyn Mörtelprodukten wird kein Lieferschein abgegeben. Die Hochuli AG verwendet ein Dateneingabe-, Speicher- und Übermittlungssystem auf Handy- und GPS-Basis, welches die Lieferangaben direkt in unsere Server übermittelt und daraus automatisch die Rechnungspositionen generiert. Achtung! Für Unfälle und Schäden im Umgang mit den PRESYN-Mörtelkübeln haftet in jedem Fall der Kunde/Benutzer. 11. Lieferzeitangaben Diese verstehen sich mit Rücksicht auf einen Stossbetrieb mit einer Toleranz von ± 30 Minuten. Entsteht darüber hinaus eine grössere Verzögerung bei der Lieferung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für eventuell entstehende Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden haften wir nicht. Der Besteller ist gehalten, uns Verspätungen in der Materialabnahme sofort anzuzeigen. Für Materialverderb und Verzugsfolgen haftet der Besteller. 12. Zufahrten und Abladestellen Der Besteller organisiert eine einwandfreie Zufahrt zur Abladestelle. Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Besteller selbst rechtzeitig zu veranlassen. Er trägt die Verantwortung für zusätzliche Kosten und Beschädigungen, die entstehen, wenn Zufahrtswege und Abladestellen den Erfordernissen nicht entsprechen, insbesondere für Schäden an nicht LKW tauglichen Strassen und Plätzen. Fahrzeugdaten: Breite: 3,00 m, Höhe: 4,20 m, Gewicht: 44 Tonnen 13. Waschen von Fahrzeugen Das Abspritzen und Waschen aller Fahrzeuge an den Hochuli-Waschanlagen in den Werken Kölliken und Oftringen ist gebührenpflichtig. 14. Mengentoleranzen Sie sind mit ± 3% des Volumens, bei Kleinmengen ± 90 Liter festgelegt. Gewogene Materialien werden mit einem Umrechnungsfaktor auf das Volumen definiert. Für Schüttdichten (t/m3) und Lieferungen sind die Mengen im Werk verbindlich. Alle Produkte der Hochuli AG werden aufgrund der erwähnten Normen geliefert. Ist keine Norm erwähnt, so gilt die Definition der Hochuli AG für die Zusammensetzung und die Eigenschaften der Produkte. 15. Zumischung von Zusätzen oder anderen Ausgangsstoffen Werden vom Besteller bestimmte Produkte und/oder Dosierungen von Ausgangsstoffen verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Endprodukts abgelehnt. Für das Zumischen verrechnen wir die anfallenden Mehrkosten. gültig ab 1. Januar 2024 Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 12.6 2024
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