Produktekatalog 2024

Besteller, wenn die gewünschten Materialien nicht vorrätig sind. Zwischenverkauf vorbehalten. Sand und Kies ab Werk Oftringen max. 25m3 pro Tag/Baustelle. 6. Bezüge von Privaten Auf Bezügen von Privaten erfolgt ein Preiszuschlag von 10%. Bei einem Warenwert unter Fr. 200.– sind diese in bar, mit EC-Direct, mit Kreditkarte oder mit Twint zu bezahlen. Bei Bezügen von Privaten übernehmen wir keine Produktehaftpflicht und keine Garantien, die über die Qualität der gelieferten oder abgeholten Waren hinausgehen. 7. Preise, Preislisten und Angebote (die Preise im Internet-Katalog sind Richtpreise) Ab 1. 1. 2022 wird ein CO2-Zuschlag erhoben und ab 1. 1. 2023 ein Energie-Zuschlag auf Beton, Mörtel und Überzug. Diese Zuschläge können jeder Zeit angepasst werden und sind nicht Bestandteil von Baustellen-Vereinbarungen. Unsere Preisangaben verstehen sich exklusive MwSt. Sie werden erst mit der Annahme eines uns erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit unserer Angebote ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf zwei Monate beschränkt und enden jeweils auf den 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk. Die m3-Preise beziehen sich auf das entsprechende Schüttgewicht respektive die zugrunde gelegte Stoffraumrechnung. Die Preise für Bezüge und Lieferungen gelten innerhalb der im Werk der Hochuli AG geltenden Öffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeiten werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Zuschläge Nachtarbeit: Mo–Fr 20.00–06.00 Uhr, Sa/So + Feiertage 24 Stunden (Seiten 2.3 und 3.25). In den Monaten Dez., Jan. und Feb. wird jeweils ein Heiz- und Winterzuschlag verrechnet. 8. AGB Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an der im aktuellen Hochuli Katalog im Internet genannten, beschriebenen und aufgeführten Elemente, Waren und Materialien bleiben vorerst vollständig im Eigentum der Hochuli AG und gehen erst mit der vollständigen und fristgerechten Bezahlung des gesamten geschuldeten Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde/Besteller (genannt Kunde) hat keinen Anspruch auf Eigentum bis die erhaltenen Elemente oder Materialien vollständig bezahlt sind. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder eine Bezahlung ablehnen, ist die Hochuli AG als Eigentümerin der Materialien ohne Voranmeldung jederzeit berechtigt, die Materialien vollständig wieder abzuholen oder zurückzufordern. Die Hochuli AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt vorgängig oder unverzüglich in das entsprechende Register, z.B. das Bauhandwerkerpfandrecht, eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Massnahmen zur Registrierung des Eigentumsvorbehalts mitzuwirken. Mit der Abgabe resp. der Entgegennahme des Lieferscheins und oder der bestellten, abgeholten oder gelieferten Materialien anerkennt der Kunde/Besteller unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im speziellen auch den Eigentumsvorbehalt. 9. Auftragserteilung und Auftragsannahme Wir benötigen bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Kunden- und Rechnungsadresse, Baustellenbezeichnung, -nummer und -adresse (Namen, Strasse, Nr., PLZ, Ortschaft), Produktbezeichnung, Typ, Grösse, Sorte, Menge, Einbauart und Konsistenz, Lieferbeginn, Lieferprogramm, Fahrzeugart und Ablademöglichkeit. Aufträge und Lieferungsabrufe werden nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. gültig ab 1. Januar 2024 Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2024 12.5

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