1. Anwendungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei allen von der Hochuli AG, Kölliken hergestellten und von ihr gehandelten Produkten und Dienstleistungen gültig. Bei nicht selber hergestellten oder gelieferten Produkten und Dienstleistungen gelten immer die aktuellen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hersteller oder Lieferanten. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde/Bezüger (nachfolgend Besteller genannt) deren Gültigkeit. Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Bei allen Produkten sind die Herstellerangaben und Hinweise einzuhalten und rechtsgültig. Allfällige allgemeine oder objektspezifische, spezielle Baustellen-Vertragsbestimmungen des Kunden sind nicht anwendbar. Unsere Angaben gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer Preise und Produktangaben. Die stets aktuellen Preise sind im Internet unter www.hochuli.ch und auf unseren Angeboten ersichtlich. Änderungen werden den Interessenten und Kunden schriftlich mitgeteilt oder auf der Homepage www.hochuli.ch veröffentlicht. 2. Allgemein gültige Angaben und Hinweise Bitte beachten Sie die Angaben und Hinweise der Hersteller und Lieferanten in Bezug auf: Materialgewinnung, Materialunterschiede, Herstellung, Vorbereitung und Nachbehandlung, Masse, Menge, Lagerung, Transport, Auf- und Ablad, Ausblühungen, Verfärbungen, Farbunterschiede, Einsatz der Produkte, richtiger Untergrundaufbau, Entwässerung, Verlege- und Versetzhinweise, alle technischen Angaben und Pflegehinweise. Wasserdurchlässige Pflastersteine: Bei Sickersteinen (Drainsteinen), aus haufwerksporigem Beton erfolgt die Versickerung des Regenwassers direkt durch den Stein. Durch die spezielle Ausbildung des Betons (Einkornstruktur des Zuschlagstoffes) wird ein hohes Porenvolumen im Stein und dadurch eine Wasser- und Luftdurchlässigkeit erreicht. Steine aus Sickerbeton sind frostbeständig, aber nicht frosttausalzbeständig. Beim Winterdienst darf ausschliesslich Splitt, keinesfalls Streusalz verwendet werden. Sickersteine sind für Rad- und Gehwege und im Privatbereich (PW-Verkehr) geeignet. Das Einsplitten (Feinsplitt 1–2 mm) ist für befahrene Sickersteine erforderlich. Erst mit verfüllten Fugen werden die Sickersteine stabil. 3. Sichtflächen (Gilt für alle aus Beton oder Mörtel hergestellten und verkauften Produkte) Beton und Mörtel besteht aus Naturrohstoffen. Für Farbveränderungen, Farbunterschiede, Verfärbungen und Ausblühungen an Sichtflächen kann die Hochuli AG keine Garantie übernehmen. 4. Gesundheitsrisiken Gesundheitsrisiken im Umgang mit Frischbeton: Kontakt möglichst vermeiden. Es besteht die Gefahr von Hautschäden (Verätzungen, Ekzeme) sowie von Augenschäden (Verätzungen), die SUVA Bestimmungen sind einzuhalten. Bitte beachten Sie das aktuelle Sicherheitsdatenblatt für Frischbeton und Mörtel im Internet unter: www.hochuli.ch 5. Lagerhaltung Alle angebotenen Artikel sind normalerweise vorrätig. Im Katalog sind die Produkte, welche nur «* auf Bestellung lieferbar» sind, meistens bezeichnet. Es bestehen keine Rechtsansprüche der gültig ab 1. Januar 2024 Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 12.4 2024
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