24. Verrechnungsmodalitäten Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Wir behalten uns Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigt den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behalten wir uns die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts vor. 25. Zahlungsbedingungen Zahlungen sind innert 30 Tagen netto und ab dem 31. Tag mit Verzugszins zu leisten. Die Mahngebühr beträgt CHF 20.– . 26. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 27. Erfüllungsort und Gerichtsstand Sie sind sowohl für Lieferungen ab Werk als auch bei Lieferungen franko Baustelle das Geschäftsdomizil der Hochuli AG, 5742 Kölliken. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Kölliken, 1. Januar 2025 gültig ab 1. Januar 2025 Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2025 12.9
RkJQdWJsaXNoZXIy MjEyOTg3Ng==