Produktekatalog 2024

Vom Architekten / Bauherrn auszufüllen Bezeichnung der Baustelle Strasse / Parzellen-Nr. Ort Erste Anlieferung ab Anlieferungsmenge ca. m3 Materialart erdig schlammig Bauherr / Auftraggeber Architekt Anlieferer / Transporteur Name / Firma Strasse PLZ, Ort Telefon Verantwortliche Person Datum Unterschrift Diese Deklaration gehört zu den Baubewilligungsunterlagen und ist vor oder bei der ersten Anlieferung im Büro der Annahmestelle der Aushubdeponie abzugeben. Liegt die Deklaration nicht vor, kann die Annahme verweigert werden. Wird nachträglich in der Ablagerungsstelle verschmutztes Aushubmaterial im Sinne der Aushubrichtlinie gefunden, wird dieses auf Kosten des Anlieferers fachgerecht entsorgt. Die Deklaration ist auch für Kleinmengen abzugeben. Bestätigung der Annahme (von der Annahmestelle auszufüllen) Eingangskontrolle: Material i. O. visuell beprobt Total angelieferte Menge m3 Letzte Lieferung am Anlieferung abgeschlossen, Datum/Visum Diese Deklaration entspricht der offiziellen Aushubdeklaration des VKB Aargau (www.vkb-aargau.ch) 1. Ist die Fläche des Aushubes im Kataster der belasteten Standorte eingetragen? Ja Nein 2. Stammt der Aushub aus einer Terrainveränderung, einer ehemaligen Grube oder Aufschüttung, die etwas anderes als unverschmutzten Aushub enthält? Ja Nein 3. Könnten andere Ursachen zu einer Verschmutzung geführt haben? Ja Nein Verband der Kies- und Betonwerke Aargau Deklaration für die Materialablagerung Immer häufiger stösst man beim Aushub für Bauvorhaben auf alte Ablagerungen oder verschmutztes Material. Mit dieser Deklaration bestätigt der Anlieferer (Bauherr/Architekt/Bauunternehmer/Transporteur), dass nur unverschmutztes Aushubmaterial im Sinne der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA), Anhang 3 angeliefert wird. Wenn der Anlieferer (Bauherr/Architekt/Bauunternehmer/Transporteur) verschmutztes Aushubmaterial oder sonst Material, das den Anforderungen an unverschmutzten Aushub gemäss der TVA, Anhang 3 nicht entspricht, in der Ablagerungsstelle ablädt oder abladen lässt, haftet er vollumfänglich für die Kosten der fachgerechten Entsorgung dieses Materiales. Sollten während der Bauausführung irgendwelche Anzeichen für eine Verschmutzung auftauchen, sind die Anlieferungen umgehend zu stoppen und die zuständigen Behörden (Abteilung für Umwelt, Sektion Abfälle und Altlasten Tel. 062 835 34 20, umwelt.aargau@ag.ch) sowie die Annahmestelle zu informieren. Nachhaltige Baustoffe Im Online Hochuli Katalog direkt ausdrucken, Seitengrösse A4. Bei Liefermengen (Annahme von sauberem Aushub 4) >20m3/Baustelle benötigen wir zwingend 2 Tage vor Baustellenbeginn die vollständig ausgefüllte Deklaration für die Materialannahme (Ablagerung von Aushub 4). Bitte per E-Mail an info@hochuli.ch senden. Diese Deklaration gehört zu den Baubewilligungsunterlagen und ist 2 Tage vor der ersten Anlieferung im Büro abzugeben. Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Aushubdeklaration für Materialablagerung 2024 2.7

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