Annahme mit Gutschrift gemäss aktuellem Preis Seiten 6.6 Es werden Paletten zurückgenommen: – bei gutem Allgemeinzustand – wenn kein Brett gebrochen ist – wenn ein Randbrett leicht abgesplittert ist (Absplitterlänge bis 15 cm, Absplitterbreite bis 3cm) Annahme zu reduziertem Preis Es werden Paletten zurückgenommen: – wenn ein Randbrett abgesplittert ist (Absplitterlänge mehr als 15 cm, Absplitterbreite mehr als 3cm) – wenn maximal ein Brett fehlt – wenn maximal ein Brett gebrochen ist Keine Annahme (keine Gutschrift) – defekte Massivholz-Paletten 1 - wenn mehrere Randbretter abgesplittert sind oder ein Randbrett fehlt 2 - wenn mehrere Bretter fehlen 3 - wenn mehrere Bretter gebrochen sind 4 - wenn mehrere Klötze fehlen 5 - wenn mehr als ein Klotz abgesplittert ist 6 - wenn die Mitteltraverse gebrochen ist 7 - wenn mindestens ein Klotz aus Pressspanholz besteht 8 - wenn keine Zeichen der Bahn (SBB) oder EUR vorhanden sind – wenn Paletten stark verschmutzt sind – bei eingefärbten Paletten (ganze Paletten oder nur Klotzbezeichnung) – bei gekennzeichneten Einwegpaletten – bei schlechtem Allgemeinzustand Pressholzklotz-Paletten sowie Gebinde die nicht unseren neuen Vorschriften entsprechen, werden weder zurückgenommen noch gutgeschrieben. 1 3 8 5 1 6 7 2 3 1 4 2 Hochuli AG Kies ∙ Beton ∙ Elemente 5742 Kölliken hochuli.ch info@hochuli.ch Massivklotz-Paletten 2024 6.5
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